Eine zielgerichtete Organisation seiner Tätigkeit ist für jeden Aufsichtsrat eine unabdingbare Voraussetzung, um seiner immer anspruchsvolleren Überwachungsaufgabe gerecht werden zu können. Durch das Inkrafttreten des BilMoG haben sich die Vorgaben, die der Aufsichtsrat hierbei beachten muss, weiter erhöht. Die Frage nach der Einrichtung eines Prüfungsausschusses und das Vorhandensein eines sog. „Financial Expert“ im Aufsichtsrat sind nur zwei Themenfelder, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind.
Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion in Zusammenarbeit mit renommierten Experten unter ...
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